Unsere Referenzen im EU-Beihilfenrecht - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Hier eine Auswahl unserer Tätigkeiten in diesem Bereich. Für weitergehende Informationen und Fragen zu weiteren Referenzen sprechen Sie uns gern an.
- Gutachten zur Freistellung von Risikokapitalbeihilfen für eine Förderbank
- Gutachten zur Freistellung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Strukturfondsförderung durch ein Unternehmen
- Beratung zu freigestellten Beihilfen für lokale Infrastrukturen und Sportinfrastrukturen
- Beratung zu freigestellten Betriebsbeihilfen für kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungshallen
- Bewertung der Freistellung von Umwelt- sowie FuEuI-Beihilfen
- Beratung zu den Anmeldeschwellen und den Beihilfeintensitäten der AGVO
- Transparenz- und Veröffentlichungspflichten nach der AGVO
- Beratung zur Inanspruchnahme der Freistellungsmöglichkeiten für Forschungsvorhaben
- Abgrenzung nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten - Einschlägigkeit der AGVO
- Bewertung der KMU-Eigenschaft