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ÖPNV

Der Verkehrssektor

ist seit einigen Jahren stark durch europäische Liberalisierungsbemühungen und dementsprechend hamonisierte Regelungen geprägt. Dies betrifft ganz besonders den öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße (ÖPNV/SPNV). Für diesen regelt seit 2009 insbesondere die unmittelbar im nationalen Recht wirkende Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 die Bedingungen für die Auswahl von Betreibern und die Zahlung von Ausgleichsleistungen für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verkehre.

Die Verordnung trifft als spezielles Vergabe- und Beihilferecht sowohl Aufgabenträger, Verkehrsorganisationen und Verkehrsunternehmen.

Die Kanzlei MWP verfügt über ausgewiesene Erfahrung in der Begutachtung möglicher Konzeptionen zur Vergabe von Verkehrsverträgen im ÖPNV. Unser interdisziplinäres Anwaltsteam berät unsere Mandaten darüber hinaus auch zur vertrags- und beihilferechtliche Ausgestaltung der Verkehrsverträge.