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Compliance, Revision und Selbstreinigung

Öffentliche Auftraggeber haben sicherzustellen,

dass nur geeignete Unternehmen Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Dem Unternehmen zurechenbare Verstöße gegen das Strafgesetzbuch, wie Geldwäsche, Betrug, Bestechung, Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit aber auch der nachgewiesene Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung bilden zwingende Ausschlussgründe sowie Anlass für längerfristige Vergabesperren. Die wirtschaftliche Bedeutung für die betreffenden Unternehmen ist daher immens. Auch auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers kann ein allzu leichtfertiger Umgang bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Akteure nach sich ziehen. Dies gilt auch noch Jahre nach Abschluss von Verträgen.

Wir beraten Unternehmen, wie sie ihre Eignung im Wege der Selbstreinigung wiederherstellen können und öffentliche Auftraggeber, wie sie mit Vergabesperren und Selbstreinigungsmaßnahmen rechtssicher umgehen. Mit dem beim Bundeskartellamt geführten Wettbewerbsregister wird der Selbstreinigung in Zukunft eine noch größere Bedeutung zukommen.

Insbesondere für öffentliche Auftraggeber führen wir zudem Revisionen durch und werten zurückliegende oder aktuelle Vergabeverfahren aus. Damit Vergaberechtsverstöße zukünftig bereits im Ansatz vermieden werden, beraten wir zur richtigen Vorgehensweise und stoßen die erforderlichen internen und strukturellen Prozesse an.

Unsere Referenzen im Tätigkeitsfeld der Compliance, Revision & Selbstreinigung