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Europäisches Beihilfenrecht

Das europäische Beihilfenrecht

ist ein traditioneller Schwerpunkt der europarechtlichen Praxisgruppe der Kanzlei MWP. Bereits seit vielen Jahren beraten wir erfolgreich in allen Bereichen des EU-Beihilfenrechts. Zu unseren Mandanten gehören neben Unternehmen regelmäßig auch die öffentliche Hand und im Rahmen der gerichtlichen Vertretung auch die EU-Kommission. Wir vertreten Beihilfengeber, Beihilfenempfänger oder Wettbewerber, die gegen eine rechtswidrige Beihilfe vorgehen möchten.

Bereits im Vorfeld der Ausgestaltung von Verträgen oder Zuwendungsbescheiden übernehmen wir gern die beihilferechtliche Beratung. Unser Ansatz ist stets die Suche nach einer beihilfekonformen Lösung, ohne dabei die Beteiligten dem Risiko eine Beihilferückforderung auszusetzen.

Die beihilferechtliche Beratung führt dabei nicht selten zu Berührungspunkten mit anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Vergabe-, Zuwendungs- und Fördermittelrecht oder den Regeln der Europäischen Investitions- und Strukturfonds. Den Überblick in diesen Schnittstellenbereichen zu behalten und Sie sicher durch den "Normendschungel" zu führen, gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Durch Erfahrung in über 200 Notifizierungsverfahren sind wir mit den hier typischerweise auftretenden Fragestellungen und Verfahrensabläufen vertraut. Im Rahmen dieser Verfahren profitieren unsere Mandanten stets von unseren langjährigen guten Kontakten zu Entscheidern auf nationaler und europäischer Ebene.

Auch zu den Möglichkeiten und Anforderungen bei der Gewährung sog. freigesteller Beihilfen (nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis-Verordnung) beraten wir Sie gern.

Sollten Beihilfemaßnahmen bereits vor einer Entscheidung der EU-Kommission durchgeführt worden und mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar sein, muss der Beihilfengeber diese zurückfordern. Gleiches gilt für notifizierungspflichtige Beihilfen, soweit die Kommission nicht nachträglich eine Genehmigung erteilt. Dabei kann auch die Insolvenz des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden. Bei der Umsetzung von Negativentscheidungen und Rückforderung von Beihilfen haben wir sowohl schon Beihilfegeber als auch die Empfänger rechtswidriger Beihilfe unterstützt. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und hier insbesondere bei dem Verkauf der Vermögensbestandteile des begünstigten Unternehmens hat der Insolvenzverwalter beihilferechtliche Vorgaben zu beachten. Auch in diesem Zusammenhang beraten wir Sie gern.

Unsere Expertise erstreckt sich aber auch auf die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten sowohl vor deutschen Gerichten als auch vor den Gerichten der EU. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch immer wieder Rechtsanwaltskollegen in beihilferechtlichen Fragestellungen.

Durch Vortragstätigkeiten, Veröffentlichungen zu beihilferelevanten Fragen in Fachzeitschriften und auf unserem BeihilfenBlog sowie die Beteiligung an und die Organisation von eigenen Weiterbildungsveranstaltungen und Inhouse-Schulungen sind alle Rechtsanwälte der europarechtlichen Praxisgruppe stets mit aktuellen Fragestellungen des EU-Beihilfenrechts befasst. Wir begleiten die Entwicklung des EU-Beihilfenrechts auch wissenschaftlich seit nunmehr über 20 Jahren.

Unsere Kompetenzen zusammengefasst:

  • Notifizierungsverfahren

  • Wettbewerbsbeschwerden

  • Rückforderungsverfahren

  • Beratung und Vertretung vor nationalen Gerichten und in behördlichen Verfahren

  • Rechtsstreite vor dem EuG und EuGH

  • Due Diligence und Vertragsgestaltung

  • Einschätzung beihilferechtlicher Risiken zur Vorbereitung des JA nach IDW PS 700