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Kommentare / Monografien

Am 1. November 1997 ist mit der Änderung der Vergabeverordnung und dem Inkrafttreten der VOF eine Lücke im deutschen Vergaberecht geschlossen worden. Nunmehr lagen auch für die öffentliche Auftragsvergabe von freiberuflichen Leistungen verbindliche nationale Regelungen vor. Für die Anwender der VOF ergaben sich häufig Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regelungen, da auf den ersten Blick die Unterschiede in der Handhabung der verschiedenen Verdingungsordnungen nicht offenkundig waren. Daher wurde bei der Kommentierung Wert darauf gelegt, die Unterschiede der VOF zur VOB/A und VOL/A aufzuzeigen, sowie auf die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie hinzuweisen. Dabei wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen gelegt.

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