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Verstoß gegen Wettbewerbsverbot kann zum Ausschluss führen

Rechtsanwalt Frederic Delcuvé bespricht auf der Architektenplattform competitionline eine neue Entscheidung der Vergabekammer Thüringen zum Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot als Ausschlussgrund.

Die Entscheidung (Beschluss vom 28.02.2020 – 250-4004-630/2020-E-002-EF) betrifft die Beteiligung zweier Unternehmen an einem Vergabeverfahren, obwohl eines der Unternehmen sich vertraglich dazu verpflichtet hat, nicht für Auftraggeber des anderen Unternehmens tätig zu werden.

Der Beitrag zur Entscheidung ist – unter kostenpflichtiger Anmeldung – hier abrufbar.