Trotz der abschließend fehlenden Rechtssicherheit bei der Beihilfengewährung auf Grundlage der AGVO stellen ihre Freistellungstatbestände weiterhin ein hilfreiches Instrument zur Gewährung von Beihilfen in einem vereinfachten Verfahren dar. Wie die Anwendung der Freistellungstatbestände entgegen so mancher Kritik gewinnbringend gelingen kann, erläutern Rechtsanwältin Gabriele Quardt und Rechtsanwalt Christopher Hanke in der aktuellen Ausgabe der EWS (01/2023).
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